„PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN“

. FFB_Erste Hilfe - Corona am 25.01.2021 in Bordesholm, Vicelinweg 3, Feuerwehr Gerätehaus, Photo: Michael Slogsnat, Bordesholm.

Corona dominiert Vieles und lässt manchmal vergessen, dass es noch andere sehr bedeutende lebensbedrohliche Erkrankungen gibt. Der plötzliche Kreislaufstillstand bei Erwachsenen zählt ganz sicher dazu. Bei Kindern dürfte die Verlegung der Luftröhre mit kleinen Spielzeugen, Geldstücken und Nüssen oder anderen festen Essenstückchen der häufigste Grund sein, der zu einem Atem-Herzstillstand führt. Nach wie vor sterben pro Jahr allein in Deutschland mehr als 70.000 Menschen an den Folgen eines Herz-Kreislaufstillstandes außerhalb eines Krankenhauses. Gerade in der Zeit von Corona müssen wir auch andere lebensbedrohliche Krankheiten sehen, auch und gerade jetzt das tun, was 10.000 Menschenleben pro Jahr in Deutschland zusätzlich rettet. Wer bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not nicht hilft, obwohl dies erforderlich und zumutbar war, kann zu einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr verurteilt werden (§ 323c Abs. 1 Strafgesetzbuch). Ein Unterlassen jeglicher Hilfeleistung auch unter Hinweiß auf eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus wird den Straftatbestand aber wahrscheinlich erfüllen. Also was tun? „Selbstschutz des Helfers/der Helferin geht natürlich vor“, so André Dickow von der First Responder Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Bordesholm. Das Allerwichtigste auch schon in der Zeit vor Corona und erst recht jetzt ist „PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN“ mit der ununterbrochenen Herzdruckmassage bis der Rettungsdienst eintrifft. Allein dies führt zu einer Verdoppelung bis Verdreifachung des Überlebens der vom Herz-Kreislaufstillstand betroffenen Menschen. Die Notwendigkeit einer Atemspende ist in dieser Situation zunächst nachrangig anzusehen, so die Empfehlung des Deutschen Rates für Wiederbelebung. PRÜFEN: Den Betroffenen ansprechen, berühren, gegebenenfalls Kopf überstrecken und beobachten, ob der Brustkorb sich bewegt. Nicht dem Gesicht des Betroffenen nähern, um ggf. Atemgeräusche zu hören. Zusätzlich Mund und Nase mit einem luftdurchlässigen Tuch/Schal (im Sinne einer „Mund-Nase-Maske“) bedecken. Wenn die Person nicht reagiert und keine Brustkorbbewegungen erkennbar sind, ist davon auszugehen, dass der Betroffene nicht atmet. Danach auf jeden Fall sofort den Notruf 112 anrufen (RUFEN), möglichst das Handy auf Fernspecher bzw. Lautsprecher einstellen, um von der Rettungsleitstelle angeleitet und begleitet zu werden. Dann sofort mit der Herzdruckmassage (DRÜCKEN) beginnen und bis zum Eintreffen des Rettungswagens durchhalten.

Als Ersthelfer ist also primär eine Herzdruckmassage durchzuführen und die Notwendigkeit einer Atemspende in dieser „Corona-Situation“ zunächst nachrangig anzusehen, so die Leitlinie des Deutschen Rates für Wiederbelebung. Bei Kindern, die wegen einer Verlegung der Luftröhre wiederbelebt werden müssen, spielt die Durchführung der Atemspende jedoch eine besondere Rolle. Obwohl die Atemspende ein Infektionsrisiko für den Ersthelfer darstellt, ist der Nutzen der Atemspende bei nicht atmenden Kindern für ihre Überlebenschance als deutlich höher einzustufen. „PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN“ gilt auch bei in Not geratenen Kindern. Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie unter www.grc-org.de

Titelbild: Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Bordesholm Birthe Christensen übt mit einer FFP-2 Maske und Einweghandschuhe zum Eigenschutz an einer Reanimationspuppe. Die Bordesholmer Bürger/innen können sich glücklich schätzen eine Feuerwehr zu haben, die mit einer eigenen First Responder Gruppe ausgestattet ist, die im Einsatzfall zur qualifizierten Ersthilfe ausrücken kann, falls der reguläre Rettungsdienst nicht ausreichen sollte.